Mietbedingungen - Ferienwohnung Adlwarth

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Mietbedingungen



Mietbedingungen für die Ferienwohnung                                      Stand:  11.08.2020


Buchung – Verbindliche Buchungen kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.


Zahlung – Der Vermieter kann Sie bitten, bei der Anreise den vollen Mietbetrag vorauszubezahlen oder eine Anzahlung zu leisten. Ansonsten kann die Miete am Abreisetag beglichen werden. Es wird nur Barzahlung akzeptiert.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung, bereits bei der Buchung, zu verlangen.

Außerdem ist für jede Chip-Gästekarte ein Pfand in Höhe von 3,-- € im voraus zu entrichten. Das Pfand wird bei Rückgabe der Gästekarten wieder erstattet.


Anreise/Aufenthalt – Sie können ab 15 Uhr anreisen.  An Tagen ohne Gästewechsel kann der Anreisezeitpunkt auch früher vereinbart werden.

Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, sind von der Beherbergung ausgeschlossen.

Sollten beim Mieter bzw. deren Begleitpersonen Covid19-Symptome auftreten, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und der Aufenthalt in der Ferienwohnung abzubrechen.

Beim Kontakt mit dem Vermieter ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen.


Haftung – Der Mieter haftet für von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen an der Wohnung, dem Haus oder am Grundstück herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.

Rauchen – Aus Rücksicht auf nicht rauchende Gäste können wir das Rauchen in den Mieträumen nicht erlauben. Auf dem Balkon kann, selbstverständlich mit der gebotenen Vorsicht, geraucht werden.

Tiere – Tiere können nicht mitgebracht werden.

Belegung – Die Wohnung kann nur von den vom Mieter vorgestellten Begleitpersonen genutzt werden. Die Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung ist verboten.

Ruhe – Sie mieten eine Wohnung in einem ruhigen Haus. Wir bitten Sie daher um Einhaltung der Mittagsruhe, Nachtruhe und Sonntagsruhe.

Minderung – Der Vermieter kann nicht für kurzzeitigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung innerhalb der Ausbesserungsfrist ist ausgeschlossen. Der Mieter gewährt dem Vermieter eine Ausbesserungsfrist von 24 Stunden.

Sicherheit – Bitte schließen Sie grundsätzlich die Haustüre ab. Außerdem sind die Fenster und Balkontüren bei Abwesenheit zu schließen (Einbruchgefahr, Gefahr von Wassereintritt bei schwerem Unwetter, Wärmeverlust, Schimmelgefahr)

Keine Haftung für gestohlene Wertgegenstände – Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für durch Einbruch entstandene Schäden. Es wird empfohlen, Wertsachen beim Verlassen der Wohnung mitzuführen und nicht in der Wohnung zu lassen.

Abreise – Damit wir die Wohnung für nachfolgende Gäste herrichten und reinigen können, ist die Wohnung bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen.

Kündigung – Ein Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigen den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Gastaufnahmevertrags. Der Mieter hat die Wohnung zu verlassen. Eine Rückzahlung des Mietbetrags kann nicht erfolgen. Eine Nichträumung durch den Mieter wird als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht.

Vorzeitige Abreise – Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter wird sich allerdings bemühen, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Der Betrag aus einer erfolgreichen Ersatzvermietung wird vom Mietpreis in Abzug gebracht und gegebenenfalls nachträglich erstattet.

Privatsphäre – Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung in Ausnahmefällen zu betreten. Dies gilt insbesondere bei Gefahr im Verzug.

Stornierung – Bei kurzfristigen Absagen ist es mitunter nicht mehr möglich, noch Ersatzmieter zu bekommen. Wir bitten daher um Verständnis für folgende Stornoregeln:  Im Falle einer Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Wochen vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter an den Vermieter 50% des Gesamtpreises zu entrichten. Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter an den Vermieter 80% des Gesamtpreises zu entrichten.

WLAN - Der Zugang zum Gäste-WLAN wird vom Vermieter freiwillig gewährt. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht.


Schneeräumen -  Der Vermieter ist nicht zum Schneeräumen verpflichtet. Schneeschaufeln werden zur Verfügung gestel


Salvatorische Klausel - Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


Der Gerichtsstand ist Wolfratshausen.

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